UIC-KODEX 5 1 7 V E 7. Ausgabe, Mai 2006 Übersetzung Güterwagen - Teile der Fed

UIC-KODEX 5 1 7 V E 7. Ausgabe, Mai 2006 Übersetzung Güterwagen - Teile der Federaufhängung - Normung Wagons - Organes de suspension - Normalisation Wagons - Suspension gear - Standardisation 517 VE Merkblatt einzuordnen in den Abschnitt: V - Fahrzeuge Gültig ab 1. Mai 2006 (ab 1. Dezember 2004 für die Punkte D2 und D3) für alle Mitglieder des Internationalen Eisenbahnverbandes. Liste der Änderungsanzeigen: 4. Ausgabe, Januar 1965 und 2 Änderungen 5. Ausgabe, Juli 1976 6. Ausgabe, Juli 1979 und 10 Änderungen 7. Ausgabe, Mai 2006 Hinzufügung der von der SG2-Technik Güterverkehr genehmigten Änderungen: Punkte 4, 5, 6, 7, 8 und Anlage D. Der Merkblattverantwortliche ist im UIC-Kodex angegeben. 517 VE Inhalt Zusammenfassung ..............................................................................................................1 1 - Blattfedern ................................................................................................................... 2 1.1 - Blattfedern für Wagen mit zwei Radsätzen........................................................... 2 1.2 - Blattfedern für Drehgestelle.................................................................................. 2 1.3 - Mittlere spezifische Federung............................................................................... 2 2 - Schraubenfedern......................................................................................................... 3 3 - Radsatzhalter und Radsatzhaltergleitbacken........................................................... 4 3.1 - Quer-Federhärte................................................................................................... 4 3.2 - Längsfestigkeit...................................................................................................... 4 3.3 - Radsatzhaltergleitbacken ..................................................................................... 5 4 - Doppelschakengehänge und Federböcke ................................................................ 6 5 - Einfachschakengehänge............................................................................................ 7 6 - Tragfederaufhängung S 2000..................................................................................... 8 7 - Tragfederaufhängung Niesky 2 ................................................................................. 9 8 - Schutzrechte.............................................................................................................. 10 Annexe A - Trapezfedern mit linearer Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen..................................................................................... 11 Anlage B - Häufig verwendete Trapezfeder mit linearer Kennlinie für vorhandene Wagen mit zwei Radsätzen - Vereinheitlichung ........... 12 Anlage C - Schraubenfedern - Standardisierung ....................................................... 13 Annexe D - Fahrwerk für Wagen mit zwei Radsätzen ................................................. 14 D.1 - Fahrwerk mit Doppelschakenaufhängung .......................................................... 14 D.2 - Fahrwerk mit Tragfederaufhängung S 2000....................................................... 16 D.3 - Fahrwerk mit Tragfederaufhängung Niesky 2..................................................... 17 Anlage E - Radsatzhalter, Entlastungsstück, Radsatzhaltersteg - Standardisierte Bauteile............................................................................. 18 517 VE Annexe F - Doppelschakengehänge und Federbock - Standardisierte Bauteile ..... 19 Anlage G - Doppelschakengehänge und Federbock - Abnutzungsgrenzen............ 20 Anlage H - Blattfedern - Definition und Bestimmung der mittleren spezifischen Federung............................................................................... 22 H.1 - Definitionen......................................................................................................... 22 H.2 - Bestimmung der mittleren spezifischen Federungen durch Messung................ 23 H.3 - Bestimmung der mittleren spezifischen Federungen durch Rechnung .............. 24 Anlage I - Blattfedern mit progressiver Kennlinie .................................................... 35 I.1 - Blattfedern mit progressiver Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen - Standardisierte Stücke........................................................................................ 35 I.2 - Blattfedern mit progressiver Kennlinie für Drehgestelle - Standardisierte Stücke........................................................................................ 37 I.3 - Blattfedern mit progressiver Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen und Drehgestelle........................................................................................................ 38 I.4 - Blattfedern mit progressiver Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen und Drehgestelle Standardisierte Bauteile - Besondere Herstellungsmerkmale....... 39 Annexe J - Parabelfedern.............................................................................................. 40 J.1 - Parabelfedern mit progressiver Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen - Gesamtansicht.................................................................................................... 40 J.2 - Parabelfeder mit progressiver Kennlinie für 20 t Radsatzlast für vorhandene Wagen mit zwei Radsätzen - Verwendungsmerkmale ....................................... 41 J.3 - Parabelfeder mit progressiver Kennlinie für 22,5 t Radsatzlast für Wagen mit zwei Radsätzen - Verwendungsmerkmale.................................................... 42 J.4 - Parabelfeder mit progressiver Kennlinie für Drehgestelle - Gesamtansicht ....... 43 J.5 - Parabelfeder mit progressiver Kennlinie für Drehgestelle - Verwendungsmerkmale...................................................................................... 44 Anlage K - Trapezfeder ................................................................................................. 45 K.1 - Trapezfeder mit progressiver Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen - Gesamtansicht.................................................................................................... 45 K.2 - Trapezfeder mit progressiver Kennlinie für Wagen mit zwei Radsätzen - Verwendungsmerkmale...................................................................................... 46 Anlage L - Steifigkeit der Radsatzhalter ..................................................................... 47 L.1 - Steifigkeit der Radsatzhalter mit linearer Kennlinie der üblichen Bauart............ 47 L.2 - Steifigkeit der Rasatzhalter mit linearer Kennlinie der verstärkten Bauart.......... 48 L.3 - Steifigkeit der Radsatzhalter mit progessiver Kennlinie...................................... 49 517 VE Anlage M - Bedingungen für die Zulassung nicht vereinheitlichter Güterwagenblattfedern durch die einstellende Bahn ............................. 50 Bibliographie ......................................................................................................................51 517 VE 1 Zusammenfassung Im vorliegenden Merkblatt werden die Federaufhängungen für zweiachsige Güterwagen definiert: Federn, Radsatzhalter und Schakengehänge sowie Tragfederaufhängungen. Die genormten Baugruppen und Bauteile sind in der Liste der Zeichnungen (siehe "UIC-Zeichnungen" auf der UIC-Website) aufgelistet. 517 VE 2 1 - Blattfedern 1.1 - Blattfedern für Wagen mit zwei Radsätzen V 1.1.1 - Für Neubaugüterwagen mit zwei Radsätzen für 20 t Radsatzlast (oder eventuell einer höheren Last) müssen die verwendeten Blattfedern - ausgenommen, wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist - zu einem der folgenden Typen gehören: - Standardfedern mit linearer Kennlinie, Bauart A, in Anlage A - Seite 11 festgelegt; - vereinheitlichte Federn mit linearer Kennlinie, Bauart B, in Anlage A festgelegt; - Standardfedern mit progressiver Kennlinie, in Punkten I.1 - Seite 35, I.3 - Seite 38, I.4 - Seite 39, J.1 - Seite 40, J.3 - Seite 42, K.1 - Seite 45 und K.2 - Seite 46 festgelegt. 1.1.2 - Müssen aus technischen Gründen andere als die in Punkt 1.1.1 angegebenen Blattfedern ver- wendet werden, so sind die Empfehlungen der Anlage M - Seite 50 befolgen. 1.1.3 - Außerdem können für vorhandene Wagen mit zwei Radsätzen für 20 t Radsatzlast folgende Blattfedern erwendet werden: - Trapezfeder mit linearer Kennlinie nach Anlage B - Seite 12; - Parabelfeder mit progressiver Kennlinie nach Punkten I.1, I.3, I.4, J.1 und J.2 - Seite 41. V 1.2 - Blattfedern für Drehgestelle Für die Standarddrehgestelle mit Blattfedern für 22,5 t Radsatzlast müssen Federn verwendet wer- den, die zu folgendem Typ gehören: - Standardfeder mit progressiver Kennlinie für 22,5 t Radsatzlast in den Punkten I.2 - Seite 37, I.3, I.4, J.4 - Seite 43 und J.5 - Seite 44. V 1.3 - Mittlere spezifische Federung Die Definition und Bestimmung der mittleren spezifischen Federung der Blattfedern durch Messung und Rechnung in Anlage H - Seite 22 festgelegt. 517 VE 3 V 2 - Schraubenfedern Für die Standarddrehgestelle mit Schraubenfedern für 20 t und 22,5 t Radsatzlast sind die in der Anlage C - Seite 13 festgelegten Standardschraubenfedern zu verwenden. 517 VE 4 V 3 - Radsatzhalter und Radsatzhaltergleitbacken 3.1 - Quer-Federhärte Die Quer-Federhärte der beiden mit dem Untergestell verbundenen und zu einem Radsatzlager gehörenden Radsatzhalterhälften zusammengenommen, muss derartig sein, dass, wenn man auf diese beiden Hälften eine 70 mm über der Mittellinie des Radsatzes angreifende Querkraft F ausübt, - Neubauwagen im Leerzustand1 -, eine elastische Verschiebung dy des Angriffspunktes der Kraft bewirkt wird (einschließlich Verformung des Untergestells), die folgenden Diagrammen entspricht: - Anlage L.1 - Seite 47 für die Radsatzhalter mit linearer Kennlinie der üblichen Bauart; - Anlage L.2 - Seite 48 für die Radsatzhalter mit linerarer Kennlinie der verstärkten Bauart; - Anlage L.3 - Seite 49 für die Radsatzhalter mit progressiver Kennlinie. Außerdem muss am gleichen Angriffspunkt die elastische Verformung die angegebenen Grenzwerte erreichen können, ohne dass eine bleibende Verformung auftritt. Die Radsatzhalter mit linearer Kennlinie der - üblichen Bauart und - verstärkten Bauart, einschließlich Radsatzhaltersteg und Entlastungstück, sind standardisiert: Anlage E - Seite 18. 3.2 - Längsfestigkeit Die Festigkeit jeder Radsatzhalterhälfte und ihrer Verbindung mit dem Untergestell muss ausreichen, einer 70 mm über der Mittellinie des Radsatzes aufgebrachten Längskraft von 50 kN - im Leerzustand - standzuhalten. Wenn die Verbindung des Radsatzhalters mit dem Untergestell durch Nieten hergestellt wird, ist die Festigkeit der Verbindung unter Berücksichtigung einer Reibkraft von 6 kN je cm2 Nietquerschnitt örtlich auf die Mittellinie des einzelnen Niets bezogen zu berechnen. Lage und Form der Radsatzhalter müssen derartig sein, dass die vom Radsatzlager ausgeübte Längskraft in ihnen nur unbeachtliche Verwindungsspannungen bewirkt. Die Radsatzhalterstege und ihre Befestigungen müssen eine Kraft übertragen können, wie sie zur Verformung eines der Radsatzhalter notwendig ist. 1. Das ist bei einem Raddurchmesser von 920 bis 1 000 mm etwa 380 mm unterhalb der Langträger- unterkante. 517 VE 5 3.3 - Radsatzhaltergleitbacken Es sind Radsatzhaltergleitbacken zu verwenden: Anlage D - Seite 14. Der Abstand zwischen der Radsatzhaltergleitbacke und dem Radsatzlager beträgt: - in Querrichtung mindestens 20 mm; - in Längsrichtung - in mm - das Dreifache des in m ausgedrückten Radsatzstandes des Wagens, höchstens jedoch 22,5 mm. 517 VE 6 4 - Doppelschakengehänge und Federböcke 4.1 - Neu zu bauende Güterwagen mit 2 Radsätzen können mit dem UIC-Doppelschakengehänge ausgerüstet werden. Für den Verzicht auf Versuche zum dynamischen Verhalten sind die Bestimmun- gen des UIC-Merkblatts Nr. 432 (siehe Bibliographie - Seite 51) einzuhalten. 4.2 - Das vollständige Fahrwerk mit Doppelschakengehänge ist im Punkt D.1 - Seite 14 dargestellt. Der Mittenabstand der Federbockaugen ist gleich der gestreckten Länge L des Hauptfederblatts (gemessen zwischen den Federaugenmitten des als gerade vorausgesetzten Blatts) zuzüglich 300 mm. Das Ausschwingen der unteren Federschaken aus ihrer Mittellage in Querrichtung muss auf 10 mm begrenzt werden. 4.3 - Die Bestandteile des Doppelschakengehänges und die Federböcke sind in der Anlage F - Seite 19 festgelegt. Diese Bauteile sind standardisiert. Ihre Abnutzungsgrenzen sind in der Anlage G - Seite 20 angegeben. 517 VE 7 5 - Einfachschakengehänge Es wird empfohlen, für Güterwagen mit Einfachschakengehänge, Federbolzen und Federschaken- steine nach Punkt 4.3 - Seite 6 und Anlage F - Seite 19 zu verwenden. 517 VE 8 6 - Tragfederaufhängung S 2000 Die Tragfederaufhängung S 2000 ist zugelassen für Güterwagen mit zwei Radsätzen. Für den Verzicht auf Versuche zum dynamischen Verhalten sind die Bestimmungen des UIC-Merkblatts Nr. 432 einzuhalten. Im Punkt D.2 - Seite 16 ist ein Fahrwerk mit der Tragfederaufhängung S 2000 in einer Übersichts- zeichnung dargestellt. 517 VE 9 7 - Tragfederaufhängung Niesky 2 Die Tragfederaufhängung Niesky 2 ist zugelassen für Güterwagen mit zwei Radsätzen. Für den Verzicht auf Versuche zum dynamischen Verhalten sind die Bestimmungen uploads/Geographie/ uic-517-wyd-7-v-2006-niem.pdf

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