UIC-KODEX 4 1 0 V E 6. Ausgabe, August 2006 Übersetzung Zugbildung und Festlegu

UIC-KODEX 4 1 0 V E 6. Ausgabe, August 2006 Übersetzung Zugbildung und Festlegung der Last und der Bremsung der Reisezüge Composition et détermination de la charge et du freinage des trains de voyageurs Composition and calculation of the weight and braking of passenger trains 410 VE Merkblatt einzuordnen in die Abschnitte : IV - Betriebsführung V - Fahrzeuge Gültig : Ab 1. August 2006 Für alle Mitglieder des Internationalen Eisenbahnverbandes Liste der Änderungsanzeigen : 1. Ausgabe, Januar 1949 Erstfassung mit der Nummer 196 2. Ausgabe, Januar 1951 Überarbeitung des Merkblatts und neue Nummerierung 4. Ausgabe, Januar 1974 Änderung der Punkte 1.1 und 2 5. Ausgabe, August 2002 Erfassung in elektronischer Form 6. Ausgabe, August 2006 Hinzufügung des Punktes 4 Der Merkblattverantwortliche ist im UIC-Kodex angegeben. 410 VE Inhalt Zusammenfassung ..............................................................................................................1 1 - Bildung der Reisezüge ............................................................................................... 2 1.1 - Festlegung der Begrenzungen für die Zuglänge .................................................. 2 1.2 - Begrenzung für die Zugbildung (ohne Triebfahrzeuge)....................................... 2 2 - Festlegung der Last eines Reisezuges..................................................................... 3 3 - Festlegung der Bremsung eines Reisezuges........................................................... 4 4 - Funktion der Bremse unter Winterbedingungen ..................................................... 5 4.1 - Definition der Winterbedingungen aus bremstechnischer Sicht ........................... 5 4.2 - Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Bremswirkung befürwortet werden ....... 5 4.3 - Sonstige Maßnahmen........................................................................................... 6 Bibliographie ........................................................................................................................7 410 VE 1 Zusammenfassung In diesem Merkblatt werden die Bedingungen beschrieben, die beim Verkehr von Reisezügen einzu- halten sind: - maximale Anzahl der Wagen, Radsätze, maximale Wagenzugmasse und Länge der Wagen- gruppe; - Ermittlung der Zugmasse (Eigengewicht + im Merkblatt angegebene Pauschallast); - Bestimmung der Mindestbremshundertstel im Verhältnis zum Eigengewicht. Das Merkblatt enthält Empfehlungen zur Funktion der Bremse unter Winterbedingungen. 410 VE 2 V 1 - Bildung der Reisezüge 1.1 - Festlegung der Begrenzungen für die Zuglänge Bei der Bildung von Reisezügen, die eine oder mehrere Grenzen überschreiten, müssen bestimmte Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl von Wagen (bzw. Achsen), der Wagenzugmasse und der Län- ge der Wagengruppe beachtet werden. Hinweis: Die Festlegung einer in Metern ausgedrückten Grenze - ohne Triebfahrzeuge - erfolgt, um die Einfahrgleise und ggf. die Länge der Bahnhofseinrichtungen (insbesondere Länge der Bahnsteige) planen zu können. Als Regelbegrenzung gilt diejenige, die ohne Formalitäten erreicht werden kann. Die Höchstbegrenzung ist die äußerste Grenze für die Zuglänge, die in keinem Fall überschritten werden darf. Das übergebende EVU muss innerhalb einer annehmbaren Frist das (die) übernehmende (n) EVU (en) benachrichtigen, wenn die Regelbegrenzung für die Zugbildung überschritten wird (ohne aller- dings die Höchstbegrenzung zu überschreiten). 1.2 - Begrenzung für die Zugbildung (ohne Triebfahrzeuge) Außer im Falle von Sonderabkommen zwischen EVU sind die nachstehenden Regel- und Höchst- begrenzungen zu beachten: Regelbegrenzung Höchstbegrenzung in Wagen 14 16 in Achsen 56 64 in Tonnen 700 800 in Metern 370 430 410 VE 3 V 2 - Festlegung der Last eines Reisezuges Berechnung der Last Die Zuglast wird sowohl in Bezug auf die Anwendung des Punktes 1.2 - Seite 2 wie in Bezug auf alle sie betreffenden Angaben wie folgt ermittelt: - Bei Drehgestellwagen wird das Gesamtgewicht ermittelt, indem man dem Eigengewicht jedes Wagens nachstehende Pauschalgewichte hinzufügt und dabei auf die nächsthöhere Tonnenzahl aufrundet: - Außer bei Doppelstock-, Speise- und Barwagen wird das Gesamtgewicht (Eigengewicht + Ladung) dieser Fahrzeuge am Wagenkasten angeschrieben. Reisezugwagen 1. Klasse Reisezugwagen 1. Klasse mit Gepäckbeförderung Reisezugwagen 2. Klasse mit weniger als 80 Sitzplätzen Reisezugwagen 2. Klasse mit Gepäckbeförderung Reisezugwagen mit 1./2. Klasse Reisezugwagen 2. Klasse mit 80 Sitzplätzen und mehr 4 t 4 t 5 t 5 t 5 t 6 t einschließlich Liegewagen Schlafwagen Reisezugwagen 1. Klasse mit Bar Reisezugwagen 2. Klasse mit Bar Speisewagen mit Gepäckbeförderung 2 t 2 t 2 t 2 t Gepäckwagen Postwagen 5 t 5 t Doppelstockwagen, die in Autoreisezügen und anderen Rei- sezügen eingestellt sind 1 t pro befördertes Fahrzeug (Personen- kraftwagen, Wohn- wagen, Anhänger, Boote, usw. Speisewagen Barwagen keine Erhöhung vorgesehen Andere RIC-Fahrzeuge 4 t 410 VE 4 V 3 - Festlegung der Bremsung eines Reisezuges Anwendungsbestimmungen 1. Das Laufwerk und die Bremse der Fahrzeuge eines Zuges müssen so beschaffen sein, dass der Zug mit seiner Höchstgeschwindigkeit fahren kann. 2. Der Mindestbremshundertstelsatz jedes Fahrzeuges in Abhängigkeit vom Eigengewicht wird nach Übereinkommen zwischen den EVU festgelegt. Für jeden Regelverkehr wird dieser Prozent- satz von den zuständigen Gremien des Forum Train Europe (FTE) festgesetzt und steht im Euro- päischen Wagenbestellungsplan. 3. Im Allgemeinen muss nachstehend aufgeführter Mindestbremshundertstelsatz vorhanden sein: Für Geschwindigkeit: - unter 100 km/h 105 % - von 100 bis 120 km/h 110 % - von 121 bis 140 km/h 130 % - über 140 km/h 150 % 410 VE 5 E 4 - Funktion der Bremse unter Winterbedingungen Vorgehen beim Bremsbetrieb im Winter: 4.1 - Definition der Winterbedingungen aus bremstechnischer Sicht - Die Temperatur liegt unter 0 ºC und - auf dem Fahrweg befindet sich Flugschnee und / oder - die Schienen sind mit Schnee bedeckt oder vereist. 4.2 - Maßnahmen, die zur Sicherstellung der Bremswirkung befürwortet werden - Vor dem Bewegen abgestellter Züge oder Zugteile soll eine Vollbremsung (Druckabsenkung in Hauptluftleitung ~ 1,5 bar) ausgeführt werden. - Bei klotzgebremsten Zügen ist vor der Abfahrt vom Ausgangsbahnhof bei der Bremsprobe der Gelöstzustand der Bremsklötze an beiden Seiten der Wagenzuggarnitur zu kontrollieren. - Wenn vorhanden, soll die richtige Funktion der Mg-Bremse geprüft werden (freie Bewegung des Mg-Mechanismus). - Während der Ausfahrt der Züge ist das freie Rollen der Räder zu beobachten. - Der Lokführer muss darüber informiert werden, wenn die Züge mit Scheibenbremsen oder mit Verbundstoffbremsklotzsohlen gebremst sind. Nach der Ausfahrt vom Ausgangsbahnhof ist durch den Lokführer, nach Erreichen von etwa 50 % der Fahrplangeschwindigkeit mit Vollbremsung, wenn möglich ohne dynamische Bremse des Triebfahrzeuges, zu prüfen, ob die Bremswirkung ausreichend ist. Wenn die Verzögerung des Zuges normal ist, soll die Bremse sofort gelöst werden. Ist die Brems- wirkung kleiner als erwartet und ist dies den winterlichen Bedingungen zuzuschreiben, so ist die Bremse zu lösen und anschließend mittels einer erneuten Vollbremsung zu versuchen, die Reib- elemente aufzuwärmen. - Bei stark verminderter Bremswirkung ist durch Einleiten einer Schnellbremsung der Zug anzuhal- ten, während der weiteren Fahrt sollen durch periodische Bremsungen die Reibelemente warm gehalten werden. Dementsprechend soll: • alle 10 - 15 Minuten oder • alle 20 - 30 km Wegstrecke eine Vollbremsung durchgeführt werden. 410 VE 6 - Wenn der Lokführer trotz all dieser Maßnahmen die Bremsverzögerung als ungenügend empfin- det, so darf der Lauf des Zuges nur mit reduzierter Geschwindigkeit fortgesetzt werden. Über seine diesbezügliche Entscheidung soll der Lokführer den Fahrdienstleiter verständigen. - Die oben beschriebenen Kontrollbremsungen sind außerdem einzuleiten vor Erreichen: • eines Kopfbahnhofes, • einer langen Gefällestrecke, mit größerer Neigung. 4.3 - Sonstige Maßnahmen - Bei den Bremsproben hat die Dichtigkeit des Zuges eine außerordentliche Bedeutung. - Bei der Instandhaltung und Reparatur soll die Entwässerung der Drucklufträume sorgfältig durch- geführt werden. - Sand- und Frostschutzvorräte sind zu kontrollieren. - Bei ständig gekuppelten Zugeinheiten (Triebzüge, Wendezüge usw.) dürfen nicht mehr als 50 % der Bremsbeläge gleichzeitig ausgewechselt werden. 410 VE 7 Bibliographie 1. Schlussfolgerungen der Versammlungen Internationaler Eisenbahnverband (UIC) 4e Ausschuss (1) Studie über die Zweckmässigkeit der Festlegung allgemeiner Richtlinien über die Begrenzung der Zugstärke der internationalen Reisezüge (unter Berücksichtigung des Profils der Strecken). 2) Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Gewichts der Personen- und Gepäckwagen), Mai-Juni 1948 Geschäftsführender Ausschuss - Generalversammlung (1) Studie über die Zweckmässigkeit der Fest- legung allgemeiner Richtlinien über die Begrenzung der Zugstärke der internationalen Reisezüge (unter Berücksichtigung des Profils der Strecken). 2) Vereinheitlichung der Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Gewichts der Personen- und Gepäckwagen), Dezember 1948 4./5. Ausschuss F (Untersuchung über die Festlegung einheitlicher Richtlinien, wonach die Verwal- tungen unter Berücksichtigung der Ursachen und des Umfangs des Laufwiderstandes der Wagen die Bildung ihrer Reisezüge mit Wagenmaterial ausländischer Verwaltungen bestimmen), Mai 1950 Geschäftsführender Ausschuss - Generalversammlung (Untersuchung über die Festlegung einheit- licher Richtlinien, wonach die Verwaltungen unter Berücksichtigung der Ursachen und des Umfangs des Laufwiderstandes der Wagen die Bildung ihrer Reisezüge mit Wagenmaterial ausländischer Verwaltungen bestimmen), November 1950 4. Ausschuss (Revision der UIC-Merkblätter), Juni 1952 Geschäftsführender Ausschuss (Revision der UIC-Merkblätter), November 1952 4. Ausschuss (Überarbeitung des Merkblattes Nr. 410 "Zugbildung und Last der Reisezüge"), Mai 1967 Ausschuss."Betrieb" (Überarbeitung des Merkblattes Nr. 410 "Zugbildung und Festlegung der Last und der Bremsung der Reisezüge"), Mai 1972 Ausschuss."Betrieb" (Überarbeitung des Merkblattes Nr. 410 "Zugbildung und Festlegung der Last und der Bremsung der Reisezüge"), Juni 1973 Ausschuss."Betrieb" (Überarbeitung des Merkblattes Nr. 410 "Zugbildung und Festlegung der Last und der Bremsung der Reisezüge"), Juni 1978 Ausschuss C5/C12 (Überarbeitung der UIC-Merkblätter. UIC-Frage 5T53: "Lärmreduzierung, Einführung von V-BKS. Funktion der Bremse unter Winterbedingungen"), September 2000 410 VE Hinweis Die vollständige oder auszugsweise Wiedergabe, der Nachdruck sowie die Verteilung jeglicher, einschließlich elektronischer Art, zu anderen als rein privaten und eigenen Zwecken ohne die ausdrückliche vorherige Zustim- mung des Internationalen Eisenbahnverbandes, sind untersagt. Die Übersetzung, Anpassung oder das Umschreiben bzw. die Umgestaltung oder Vervielfältigung durch technische oder sonstige Verfahren sind eben- falls urheberrechtlich geschützt. Lediglich zugelassen sind, unter Nennung des Autoren und der Quelle, "Analy- sen und kurze Zitate, die durch den kritischen, polemischen, pädagogischen, wissenschaftlichen oder informativen Charakter des Werkes, aus dem sie stammen, gerechtfertigt sind". (Art. L 122-4 und L 122-5 des französischen Gesetzes uploads/Geographie/ uic-410-wyd-6-viii-2006-niem.pdf

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