VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Leitfaden für die Aufstellung einer Betriebsanleitu
VEREIN DEUTSCHER INGENIEURE Leitfaden für die Aufstellung einer Betriebsanleitung für Stetigförderer VDI 3620 VDI-Gesellschaft Fördertechnik Materialfluss Logistik Fachbereich B3 Stückgut-Fördertechnik Fachbereich B4 Schüttgut-Fördertechnik VDI-Handbuch Materialfluss und Fördertechnik, Band 3 und Band 4 VDI-RICHTLINIEN Manual for generating information books for users of continuous conveyors ICS 53.040.10; 01.110 April 2004 Frühere Ausgabe: 5.88; 11.02 Entwurf Inhalt Seite Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 1 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 2 Zielsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 3 Inhalt und Gestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.1 Bezeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.2 Inhaltsangabe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.3 Technische Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.4 Bestimmungsgemäße Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.5 Beschreibung des Stetigförderers und seiner Funktionsweise . . . . . 3 3.6 Beschreibung der Schutzeinrichtungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.7 Angaben über Lärmemissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 3.8 Angaben zu weiteren Emissionen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3.9 Informationen zum Transport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3.10 Informationen über Aufstellung und Inbetriebnahme . . . . . . . . . 4 3.11 Hinweise zum Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3.12 Angaben zur Instandhaltung und zu Prüfungen. . . . . . . . . . . . . 5 3.13 Angaben für den Notfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3.14 Informationen zur Außerbetriebnahme/Demontage . . . . . . . . . . 5 3.15 Gestalterische Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 4 Sicherheitsbestimmungen, Normen und Richtlinien . . . . . . . . . . . 5 – 2 – VDI 3620 Vorbemerkung Als wichtiger Bestandteil des Lieferumfanges für Ma- schinen sind in der Maschinen-Richtlinie (98/37/EG) sowie in den harmonisierten Normen DIN EN 292-1 und DIN EN 292-2 „Sicherheit von Maschinen“ Be- triebsanleitungen genannt. Diese sollen dem Betrei- ber wichtige Informationen für die sichere und sach- gerechte Verwendung von Maschinen oder Geräten vermitteln. Die Anforderungen an den Informations- gehalt von Betriebsanleitungen sind außerdem auch in der Produkthaftungsrichtlinie, welche durch das Produkthaftungsgesetz vom 15.12.1989 in nationales Recht umgesetzt wurde, enthalten. Stetigförderer fallen unter den Anwendungsbereich der Maschinen-Richtlinie und müssen daher den An- forderungen des Anhanges I zu dieser Richtlinie ent- sprechen. Wie in den Vorbemerkungen zu Anhang I der Ma- schinen-Richtlinie ausgeführt wird, ist der Hersteller verpflichtet, eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um alle mit dem Stetigförderer verbundenen Gefahren zu ermitteln. Er muss die Stetigförderer dann unter Be- rücksichtigung seiner Analyse entwerfen und bauen. Trotz sorgfältigster Konstruktion und Fertigung und trotz Beachtung aller einschlägigen Sicherheitsnor- men können immer noch Restrisiken verbleiben, die beim Verwenden eines Stetigförderers zum Tragen kommen. Hier muss der Betreiber im Rahmen der Betriebsanleitung des Herstellers über die verblei- benden Risiken bei allen Betriebszuständen infor- miert werden. Allgemeine Gefahrenhinweise in der Betriebsanlei- tung können allerdings konstruktiv- oder fertigungs- technisch bedingte Sicherheitsmängel nicht kompen- sieren. Hier bedarf es zusätzlicher Änderungen an dem Stetigförderer. Leidet bei der Benutzung einer Maschine (Stetigför- derer) die Sicherheit zum Beispiel durch mangelhafte Darbietung oder durch Nichtberücksichtigung des zu erwartenden Fehlgebrauchs, so machen die gesetzli- chen Vorgaben den Hersteller einer Maschine für Fol- geschäden haftbar. Dies bedeutet für die Erarbeitung von Betriebsanleitungen, dass Sicherheitshinweise bei der Beschreibung der Maschinenfunktionen für alle Lebensphasen der Maschine besonders hervorzu- heben sind. Mangelhafte Betriebsanleitungen können unter Umständen mit Konstruktions- oder auch Fabrikationsfehlern gleichgestellt werden. Der Hersteller einer Maschine hat zusätzlich das natürliche Fehlverhalten von beschäftigten Personen zu berücksichtigen, mit dem gerechnet werden muss. Diesem Fehlverhalten ist konstruktiv und fertigungs- technisch entgegenzuwirken und im Rahmen der Betriebsanleitung zusätzlich auf Gefahren durch Fehlgebrauch hinzuweisen. Auch eigenmächtige Veränderungen der Maschine durch den Betreiber selbst führen immer wieder zu Unfällen. Dies gilt zum Beispiel für den nachträgli- chen Anbau fremder Zusatzgeräte, Veränderung von Steuerungskonzepten oder das Verändern von Schutzeinrichtungen ohne Rücksprache mit dem Hersteller. Deshalb muss die Betriebsanleitung dar- auf eingehen, dass bei nachträglichen Änderungen des Stetigförderers das ursprünglich vorhandene Si- cherheitskonzept des Herstellers erlischt. Es empfiehlt sich, der Betriebsanleitung ein überge- ordnetes Kapitel über allgemeine Sicherheitshin- weise voranzustellen. Im weiteren Verlauf des Textes sind dann spezielle Sicherheitshinweise zu geben, welche sich auf die einzelnen Betriebsphasen bezie- hen. Dem Betreiber eines Stetigförderers obliegt es, unter Verwendung der Betriebsanleitung des Herstellers eine Betriebsanweisung zu erstellen, anhand welcher er die Benutzer (Beschäftigte) des Stetigförderers unterweist und diese insbesondere auf sicherheitsre- levante Sachverhalte aufmerksam macht. Dem Hersteller ist anzuraten, sich vom Betreiber der Maschine den Erhalt der Betriebsanleitung schriftlich bestätigen zu lassen. Dies kann späteren Missver- ständnissen beim Eintreten von Schäden vorbeugen. Dem Ersteller von Betriebsanleitungen ist aus den oben genannten Gründen zu empfehlen, die entspre- chenden Anforderungen an diese zu beachten. Der vorliegende Leitfaden soll ihm dabei eine Hilfestel- lung geben. 1 Anwendungsbereich Diese Richtlinie gilt für einzelne Stetigförderer für Schüttgut oder Stückgut. Für ein Fördersystem, das aus mehreren Förderern besteht, ist eine umfangrei- che Dokumentation zu liefern, die außer den Be- triebsanleitungen der einzelnen Förderer die notwen- digen Angaben für die Einrichtung und den Betrieb der Gesamtanlage enthält. 2 Zielsetzung Es ist Zweck dieser Richtlinie, dem Hersteller von Stetigförderern einen Leitfaden für die Aufstellung einer Betriebsanleitung zu geben. Mit dieser Richt- linie werden allgemeine Hinweise vermittelt. Sie sind im Einzelfall den gegebenen Bedingungen und An- forderungen anzupassen. VDI 3620 – 3 – 3 Inhalt und Gestaltung Die Inhalte einer Betriebsanleitung sollen verschie- dene Kriterien erfüllen, wobei die verwendete Glie- derung (Nummerierung) keine Wertung darstellt. An- haltspunkte dazu sind aus der Maschinen-Richtlinie, Anhang I, Abschnitt 1.7.4, aus den harmonisierten Normen DIN EN 292-2, Abschnitt 5 und EN 619, Abschnitt 7 sowie der Richtlinie VDI 4500 Blatt 1, Abschnitt 8 und Abschnitt 9 zu entnehmen. 3.1 Bezeichnung Die Benutzerinformation ist mit einem Deckblatt zu versehen, aus dem der Titel „Betriebsanleitung“ so- wie das Modell bzw. der Typ und der Hersteller des damit beschriebenen Stetigförderers hervorgehen. 3.2 Inhaltsangabe Die Gliederung der Betriebsanleitung ist durch eine Inhaltsangabe zu verdeutlichen. Diese kann nur bei sehr kurzen Betriebsanleitungen entfallen. 3.3 Technische Daten Die Angaben zum Stetigförderer müssen mit den An- gaben auf dem Typenschild übereinstimmen. Mindestangaben: • Name und Anschrift des Herstellers • Bezeichnung der Serie bzw. des Typs • Seriennummer, Fabrikationsnummer, Baujahr • Technische Spezifikationen • Daten über ggf. vorhandene elektrische, pneuma- tische bzw. hydraulische Ausrüstung (Spannung, Frequenz, Nennbetriebsstrom, Betriebsdruck etc.) Weitere Angaben: • Beschreibung mit technischen Daten des Förde- rers (Förderleistung, Fördergeschwindigkeit, Ab- messungen etc.) • Angaben zum Fördergut (Abmessungen, Ge- wichte, Förderverhalten) 3.4 Bestimmungsgemäße Verwendung Die Betriebsanleitung muss deutliche Informationen über den nach Angaben des Herstellers definierten Verwendungszweck enthalten. Es muss beschrieben sein, wofür der Stetigförderer bestimmungsgemäß verwendet werden darf bzw. was keine bestimmungs- gemäße Verwendung darstellt. Weiterhin sind folgende Angaben notwendig: • Angaben der Stoffe/Produkte, die verwendet bzw. nicht verwendet werden dürfen (zum Beispiel Ausschluss bestimmter Gefahrstoffe wie Explosi- onsstoffe oder Lösemittel) • Angabe der Bereiche, in denen der Stetigförderer eingesetzt bzw. nicht eingesetzt werden darf (zum Beispiel trockene, feuchte, nasse, staubige, explosionsgefährdete Bereiche) Verbotene Einsatzbereiche sind anzugeben. Hinweise • Der „vernünftigerweise vorhersehbare Miss- brauch“ muss berücksichtigt werden (zum Bei- spiel Gebrauch durch ungeschultes Personal, reflexartiger Zugriff, Gebrauch durch Kinder etc.). • Auf die sachwidrige Verwendung muss hingewie- sen werden. Es dürfen keine Verwendungsmög- lichkeiten ungenannt bleiben, die von uploads/Geographie/ vdi-3620-2004-04 2 .pdf
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